Coaches sind grundsätzlich bereit, zeitliche Ressourcen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben einzusetzen und vom Erfa-Austausch zu profitieren. Sie erfüllen die vorgegebenen Anforderungen und Erwartungen (vgl. Aufgabe und Profil Coaching).
Die Geschäftsstelle sucht über Ihre Kommunikationskanäle aktiv nach Coaches. Eine Gemeinde, die Bedarf nach einer Einführung von neuen Mitarbeitenden hat, findet auf der Plattform den geeigneten Coach und tritt mit diesem telefonisch, digital oder physisch in Kontakt (vgl. Checkliste Erstgespräch). Interessierte Coaches geben Ihre Koordinaten in der Plattform ein. Bei einer Einigung gibt es eine Vereinbarung zwischen Coachee und Coach (vgl. Mustervereinbarungen Coaching). Wie die Ausgestaltung des Angebots aussieht können die Coaches und Coachees relativ frei entscheiden. Die Coaches sind sich dem zeitlichen Rahmen sowie der nötigen Unterstützung bewusst und sind gut erreichbar. Nach dem Coaching und der darauffolgenden Auswertung (vgl. Muster Auswertung durchgeführte Coachings) folgt eine Einsatzbestätigung, ausgestellt durch die Arbeitgeberin des/der Coachee (vgl. Mustervereinbarung Einsatzbestätigung).
Zum Abschluss erfolgt eine entsprechende Entschädigung der Arbeitgeberin des/der Coachees. Die Empfehlungen dafür sind dem Leitfaden zu entnehmen. Der VZGV empfiehlt eine Entschädigung in Höhe von CHF 200 pro Halbtag / CHF 400 pro Tag durch die Arbeitgeberin des Coachees an die Arbeitgeberin des Coaches. Der VZGV empfiehlt, die Arbeit der Coaches an deren individuelle Jahresarbeitszeit anzurechnen. Allfällige Spesen (bspw. Kilometerpauschale) werden gemäss kommunaler Regelung der Arbeitgeberin des Coaches abgerechnet. Ist die Anrechnung der Leistungen des Coaches an dessen individuelle Jahresarbeitszeit nicht möglich oder gewünscht, gibt die Arbeitgeberin des Coaches die erhaltene Entschädigung dem Coach 1:1 als zusätzlichen Lohn weiter (abzüglich Sozialabgaben). Ist ein Coach nicht mehr angestellt oder pensioniert erfolgt die Entschädigung direkt an den Coach, der - soweit erforderlich - selbständig mit seiner AHV-Kasse abrechnet. Alle mit dem Coaching zusammenhängenden personellen und personalrechtlichen Themen der betroffenen Mitarbeitenden sind und bleiben Sache der jeweiligen Arbeitgeberin.
Die diversen Musterdokumente und Leitfäden unterstützen dabei den vorgegebenen Rahmen einzuhalten.
Die Anmeldung oder die Suche nach einem Coach ist über das unten aufgeführte Menü möglich. Keinen passenden Coach gefunden? Bitte melde dich bei der Geschäftsstelle, wo du Bedarf hast.