Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen in Baugesuchen (VVEA)
Angaben zur Entsorgung von Bauabfällen in Baugesuchen (VVEA) Mit Inkrafttreten der Abfallverordnung VVEA Anfang 2016 müssen Baubewilligungsgesuche Auskunft geben über die anfallenden Bauabfälle, deren Schadstoffbelastung sowie deren Entsorgung. Damit sollen Mensch und Umwelt, aber auch die Verwertung von Rückbaustoffen vor schädlichen Einwirkungen geschützt werden. Das Faktenblatt der Baudirektion vermittelt erste Informationen zum Vollzug der neuen Vorschriften im Kanton Zürich durch die kommunalen Baubehörden. Die Fachsektion Bau und Umwelt des VZGV begrüsst und unterstützt das darin beschriebene Vorgehen. Die Textbausteine stellen wir Ihnen gerne hier zur Verfügung.
