Allgemein
In der Praxis zeigt sich, dass verschiedene Lehrabgänger bzw. Lehrabgängerinnen und junge Berufsleute nach dem Lehrabschluss oft noch nicht wissen, in welche Richtung ihr weiterer beruflicher Weg gehen soll und/oder sich bei der weiteren beruflichen Planung an der Privatwirtschaft ausrichten.
Die öffentliche Verwaltung riskiert, ausgebildetes Fachpersonal zu verlieren und verpasst die Chance, mit einer konkreten Anschlusslösung «ihre Reihen» zu füllen, Fachkräfte zu sichern oder eine Nachfolgeplanung im Einzelfall sicher zu stellen.
Ein mehrmonatiges strukturiertes Ausbildungsprogramm für Lehrabgänger bzw. Lehrabgängerinnen und junge Berufsleute schenkt Zeit für die Entscheidungsfindung und bringt Klarheit bezüglich der weiteren persönlichen und beruflichen Entwicklung. Es ermöglicht, in anderen Gemeinden oder Städten weitere Berufserfahrungen zu sammeln, das Grundwissen zu erweitern und sich gegebenenfalls gezielt weiterzubilden. Für die Gemeinden und Städte bildet das Ausbildungsprogramm die Chance, junge Berufsleute bedarfsgerecht einzusetzen, deren spezifischen Fertigkeiten zu nutzen, zukünftige Fachleute zu rekrutieren und ausgebildetes Personal in der Branche zu halten.
Der VZGV unterstützt die Gemeinden und Städte mit diesem Leitfaden und zusätzlich mit Vorlagen und Formularen, einer Plattform für die Bewirtschaftung der Angebote, bei der Vermarktung oder im Bereich der Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Ausbildungsprogramme.
Ausbildungsplätze
Die aufnehmenden Gemeinden oder Städte stellen eine bestimmte Anzahl Plätze für das Ausbildungsprogramm Verfügung. Diese sind im Stellenplan einzustellen. Bezüglich Stellenschaffungskompetenz sind die jeweiligen Gemeindeordnungen massgebend. Auch eine Verlängerung der Anstellung nach Lehrabschluss kann als Ausbildungsplatz gelten, sodass die jungen Berufsleute von den entsprechenden Vorteilen profitieren können. Die Gemeinden und Städte melden und aktualisieren ihre Ausbildungsplätze via Plattform des VZGV.
Die Ausbildungsplätze umfassen mit Blick auf eine mögliche berufsbegleitende Weiterbildung in der Regel ein Pensum von 60 - 100%. Das kantonale Recht sieht für junge Berufsleute vom Beginn des Kalenderjahres an, in dem sie das 21. Altersjahr vollenden, einen Ferienanspruch von 25 Tagen vor.
Die Absolventen bzw. Absolventinnen erhalten für jeden Ausbildungsplatz eine befristete Anstellungsverfügung. Die Gemeinden oder Städte können eine Probezeit und/oder eine Kündigungsfrist vorsehen. Der VZGV empfiehlt, die Probezeit und/oder Kündigungsfrist der Dauer der Anstellung anzupassen (z.B. für eine sechsmonatige Anstellung eine Probezeit von einem Monat).
Die Zeitdauer der einzelnen Arbeitseinsätze wird individuell mit den Absolventen bzw. Absolventinnen und in Absprache mit den involvierten Gemeinden oder Städten festgelegt. Das Ausbildungsprogramm startet auf Beginn eines Monats und endet jeweils am Monatsende.
Das Ausbildungsprogramm erstreckt sich idealerweise über minimal 6 Monate und maximal 18 Monate. Eine darüberhinausgehende Weiterbeschäftigung der Absolventen bzw. Absolventinnen ist grundsätzlich möglich.
QualiStar
Das Zertifikat QualiStar zeichnet vorbildliche Lehrbetriebe im Bereich der kaufmännischen Grundbildung aus. Die wichtigsten vier Bereiche der Berufsbildung (Anstellungsverfahren, Einführungsphase, Bildungsprozess sowie Abschluss) sind in einem Kriterienkatalog abzubilden. Sind Gemeinden und Städte an einer QualiStar Zertifizierung interessiert, finden sie die Infos auf der VZGV Website. Für genauere Infos steht einem die Lehrlingskommission unter leko@vzgv.ch zur Verfügung.
Übersicht Weiterbildungen
Eine Liste mit den diversen berufsbegleitenden Weiterbildungsangeboten sind auf der Inhaltsseite Ablauf und Weiterbildung zu finden.