Für die fachliche Begleitung der Personen auf einem Ausbildungsplatz kann eine Gemeinde oder Stadt entweder selber eine Begleitperson bestimmen – oder sie kann die Dienste eines externen Mentors oder einer Mentorin beanspruchen, die sich speziell für diese Rolle zur Verfügung stellen. Mentoren bzw. Mentorinnen melden sich über die Plattform des VZGV an. Die Geschäftsstelle führt eine Liste aller Mentoren und Mentorinnen und teilt diese je nach fachlichem Hintergrund und Verfügbarkeit den (potentiellen) Absolventen bzw. Absolventinnen zu. Anmeldung Mentoren
Für ein Mentorat eignen sich aktive, ehemalige oder pensionierte Fachpersonen der öffentlichen Verwaltung mit mehreren Jahren Berufserfahrung sowie einer hohen Motivation für die Förderung und Unterstützung von Lehrabgängern bzw. Lehrabgängerinnen, jungen Berufsleuten oder Quereinsteiger bzw. Quereinsteigerinnen. Sie haben die folgenden Aufgaben:
- Persönliche Beratungsgespräche durchführen;
- Fachliche Begleitung der Absolventen bzw. Absolventinnen in den Ausbildungsprogrammen;
- Suchen von individuellen Lösungen bei Störungen oder Abbrüchen der Ausbildungsprogramme;
- Dokumentation der Mentorentätigkeit während des Ausbildungsprogramms;
- Bei Bedarf Unterstützung der internen Stellen bei der Erstellung der Ausbildungsvereinbarungen.
Die Mentorentätigkeit bringt einen jährlichen Aufwand von geschätzt 20 – 30 Stunden pro Absolvent bzw. Absolventin. Bei Angestellten von Gemeinden und Städten empfiehlt der VZGV, die Arbeit der Mentoren und Mentorinnen an die individuelle Jahresarbeitszeit anzurechnen. Ist dies nicht möglich oder gewünscht, wird eine Entschädigung von pauschal CHF 600.00 pro betreutem Absolvent bzw. pro betreuter Absolventin für jeweils sechs Monate ausgerichtet (inkl. Spesen). Die Pauschale wird während der Pilotphase des Projekts «Fachkräftemangel» im Jahr 2024 über das Projektbudget des VZGV abgewickelt.