Direkt zum Inhalt
nach oben

Willkommen auf der Website des VZGV Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute

Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen gelangen:

Startseite Alt+0 Hauptnavigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Kontakt Alt+3 Suche Alt+5 Unternavigation Alt+6 Servicenavigation Alt+7 Footernavigation Alt+8

Vorbereitung Zusammenarbeit

Damit eine möglichst passende Form der Zusammenarbeit gefunden werden kann, ist es nützlich, sich u.a. die folgenden Fragen zu stellen und zu beantworten:

  • Sind die Aufgaben hoheitlich / Basis-Aufgaben / Verwaltungsaufgaben / „Linienaufgaben“?
  • Dürfen die Aufgaben gemäss Gesetz ausgelagert werden oder nicht? Vgl. Pflicht- Kernaufgaben der Gemeinde § 63 Abs. 1 GG, die eine funktionsfähige Verwaltungsorganisation und eine ausreichende Finanzkapazität gewährleisten
  • Braucht es eine zeitlich beschränkte Lösung / dauerhafte Lösung?
  • Werden Aufgaben ganz ausgegliedert und übertragen / wird vorübergehende Hilfe der Erledigung einer (Teil-)Aufgabe gesucht
  • Kann die Gemeinde/Stadt selbst leisten / will sie andere leisten lassen?
  • Wenn andere leisten: Sollen dies andere Städte/Gemeinden sein oder soll gemeinsam ein neuer Rechtsträger gegründet werden?
  • Wenn andere leisten: Braucht es Mitsprache / keine / wenig Mitsprache?
  • Wenn andere leisten: Dürfen/Sollen sie nur Vorarbeit machen / Entscheide fällen?
  • Handelt es sich um ein Sachgebiet mit viel / wenig politischer Brisanz oder Bedeutung?
  • Muss die Lösung schnell verfügbar sein / ist längere Planung möglich?
  • Soll Bewährtes genutzt / sollen andere Lösungen gefunden werden (Kreativität möglich bei Zusammenarbeitsvertrag, Leistungsvereinbarung und Personen des Privatrechts. Zweckverbände können weniger gestaltet werden, am ehestens bei Finanzierung und Stimmengewicht der Gemeinden, dasselbe gilt bei Anstalten, ausserdem mehr oder weniger Mitsprache der Gemeindevorstände in einem Aufsichtsrat und der Gemeindeorgane bei Ausgaben – Anschlussverträge haben eine mittlere Gestaltungsmöglichkeit)
  • Gibt es rechtliche Vorgaben zur Zusammenarbeit (Bsp. Planungszweckverbände)?
  • Wo, in welcher Gemeinde, ist schon Know-How vorhanden?
  • Wo, in welcher Gemeinde, ist schon Infrastruktur vorhanden?
  • Müssen die Aufgaben möglichst vor Ort in der Gemeinde erledigt werden (braucht es z.B. einen Schalter oder spezifische Ortskenntnisse bzw. spezifischen Ortsbezug, damit die Aufgabe erfüllt werden kann) oder können die Aufgaben von irgendwoher geleistet werden?

Diese Fragen sollten sich zusammenarbeitswillige Gemeinden selbst stellen und mit den potentiellen Partnern diskutiert. Sie helfen, Art und Form der Zusammenarbeit zu finden. Im Leitfaden unter Ziff. 3.1. finden sich grundsätzliche Charakteristika der Zusammenarbeitsformen, unter Ziff. 6. nachfolgend, bzw. in den Checklisten und Vorlagen detailliertere Beschreibungen der Eignung und Beispiele für die Zusammenarbeitsformen. Zudem dient die Klärung dieser Fragen dazu, den Inhalt der Zusammenarbeit zu definieren.