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Willkommen auf der Website des VZGV Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute

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Grundidee

Die VZGV-Umfrage «Bestand und Zusammenarbeit unter den Gemeinden» von Mai 2023 zeigt: Zusammenarbeit wird u.a. angestrebt bzw. verankert, um mehr Professionalität, Fachkompetenz und Effizienz zu erreichen. In den Bereichen Bau einerseits und Soziales andererseits gibt es am meisten Zusammenarbeit. Die häufigsten Formen der Zusammenarbeit sind Leistungsvereinbarung und Anschlussvertrag.

Zwischen Gemeinden/Städten findet auch ein niederschwelliger Austausch statt. Auf der Basis von persönlichen Beziehungen wird Unterstützung und Informationsaustausch geleistet. Daneben existieren verschiedene interkommunale oder regionale Lösungen zur gemeinsamen Aufgabenerfüllung. Es gibt Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit wie Zweckverbände, Interkommunale Anstalten oder Aktiengesellschaften. Oder eine Gemeinde erledigt Aufgaben für andere Gemeinden. Dazu werden auch Fachpersonen für mehrere Gemeinden angestellt wie z. Bsp. der frühere «gemeinsamen» Sozialsekretär und Asylkoordinator der Gemeinden Hütten, Schönenberg, Hirzel oder ein Feuerungskontrolleur in Richterswil, der auch für die Gemeinden Hütten, Schönenberg und Hirzel tätig war.

Mit der Plattform soll die gegenseitige Unterstützung durch Erbringen oder Beziehen von Dienstleistungen als Form der gemeindeübergreifenden Kooperation und Solidarität weiter etabliert werden. Wenn ausgebildetes Personal nicht gefunden werden kann, die Stellenprozente für eine einzelne Gemeinde zu tief sind oder eine Auslagerung von Aufgaben vorübergehend oder dauernd sinnvoll oder nötig ist, kann die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden die Lösung sein.

Dabei ist klar: Zusammenarbeit bedeutet auch Veränderung, oder neudeutsch «Change». Dafür gibt es bewährte und bekannte Erfolgsfaktoren, die berücksichtigt werden sollen. Ausserdem muss der (politische) Wille zur Zusammenarbeit vorhanden sein. Es braucht den Glauben und die Überzeugung, dass sich die Arbeit zum Aufbau einer Zusammenarbeit lohnt, und ein Bekenntnis dazu.

Der Fokus der Plattform und dieses Leitfadens liegt auf den öffentlich-rechtlich geregelten Verhältnissen. Privatrechtliche Unternehmungen, auch wenn sie von Gemeinden gegründet werden, bedeuten eine klarere Trennung von den Gemeinden. Ihre Gründung ist zudem insgesamt aufwändiger und nur gerechtfertigt, wenn eine feste und auf lange Zeit geplante Zusammenarbeit eingeführt werden soll. 

Unterschiedliche Arten der Zusammenarbeit eignen sich für unterschiedliche Aufgabenstellungen. Dazu müssen sich die Zuständigen verschiedene Fragen betreffend Inhalt, Erledigung und Zuständigkeiten der Aufgabenerfüllung stellen. Ausserdem gibt es sogenannte Kern- oder Pflichtaufgaben, welche die Gemeinden selbst erledigen müssen. Zu letzteren gehören alle Aufgaben, die eine funktionsfähige Verwaltungsorganisation und eine ausreichende Finanzkapazität gewährleisten. Eher heikel ist die Ausgliederung von Aufgaben aus dem Bereich der Einwohnerdienste oder des Bereichs Steuern. Letztlich ist es jedoch schwierig, eine klare Grenzlinie aufzuzeigen; die Gemeinden haben in diesem Zusammenhang Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum. Allerdings gilt: Kann ein Grossteil dieser Kernaufgaben von einer Gemeinde nicht mehr selbst geleistet werden, ist eine Gemeindefusion in Betracht zu ziehen.

Leitfaden