Muster-Gebührenverordnung
Mit dem neuem Gemeindegesetz müssen alle Zürcher Gemeinden ihre Gebühren selbst regeln, da der bisherige § 63 des Gemeindegesetzes und die regierungsrätliche VOGG aufgehoben werden. Als Ersatz liess der VZGV für die Zürcher Gemeinden eine Mustergebührenverordnung erstellen, begleitet durch eine Projektgruppe mit Vertretern verschiedener Gemeinden.
Nachfolgend finden Sie die Mustergebührenverordnung zusammen mit einem Beispiel für den darauf basierenden Gebührentarif und für eine Weisung zuhanden der Gemeindeversammlung. Diese Unterlagen sind Arbeitsinstrumente, welche die Gemeinden im Detail anhand ihrer Leistungen anpassen. Da die Unterlagen einem allgemeinen Bedürfnis der Zürcher Gemeinden entsprechen, hat der Vorstand des VZGV entschieden, die Kosten für die Erstellung über den Verein zu decken. Die Unterlagen stehen nachfolgend zur freien Verfügung.




