Der VZGV-Vorstand hat frühzeitig die Koordination des Wahltermins für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden 2026 aufgegriffen, da es sinnvoll ist, wenn die Wahldaten innerhalb des Kantons Zürich aufeinander abgestimmt sind. Im Zuge des Austauschs mit dem Verband der Gemeindepräsidien (GPV) hat sich ergeben, dass für den 1. Wahlgang der 8. März 2026 als ordentlicher Abstimmungstermin vorgesehen werden soll. Gemäss Terminplanung der Abstimmungsdaten des kantonalen statistischen Amtes steht alternativ der 12. April 2026 als Wahltermin zur Verfügung, falls eine Gemeinde aufgrund des organisatorischen Aufwands der Meinung ist, dass sich ein separater Wahlsonntag rechtfertigt. Für einen 2. Wahlgang bietet sich der ordentliche Abstimmungstermin vom 14. Juni 2026 an. Der VZGV empfiehlt den Gemeinden, die Wahltermine innerhalb der Bezirke zu koordinieren. Zudem wird er sich beim statistischen Amt dafür einsetzen, dass am 8. März 2026 möglichst keine kantonalen Vorlagen zur Abstimmung kommen.
Für weitere Auskünfte steht die Geschäftsstelle zur Verfügung (Mail an sekretariat@vzgv.ch).