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Willkommen auf der Website des VZGV Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute

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BiVo 2023 / Kaufleute 2023

BiVo 2023 News

Header BiVo Info Brief

Hier sind die neusten BiVo 2023 News (Info-Briefe) zu finden:

Untenstehend und in den Info-Briefen findet ihr zahlreiche Tipps, Empfehlungen, Merkblättern und Checklisten für die Umsetzung in den Betrieben. Bei Fragen stehen wir euch jederzeit gerne zur Verfügung.

Übersicht Änderungen BiVo 2023

Mit der Reform wird sich zwar für die Lernenden, die Berufs- und Praxisbildner/innen, die Betriebe und Berufsschulen einiges ändern, viele Punkte bleiben jedoch auch gleich.

Die nachfolgende Darstellung zeigt die wichtigsten Aspekte der BiVo 2023 im Vergleich zur geltenden BiVo 2012.

WAS

BIVO 2012 (EFZ)

BIVO 2023 (EFZ)

NEU / BISHER

Dauer

3 Jahre

3 Jahre

Wie bisher

Schultage

2/2/1 (2/2/2 mit BM)

2/2/1 (2/2/2 mit BM)

Wie bisher

üK-Tage

18

16 (davon 11 Präsenztage und
5 Tage via E-Learning)

Neu

BMS lehrbegleitend

Ja

Ja

Wie bisher

Differenzierung,
Flexibilisierung

Profile B und E

Wahlpflichtbereiche und Optionen im 3. Lehrjahr

Neu

Berufsschule

Orientierung an Fächer

Orientierung an Handlungskompetenzbereichen

Neu

Erfahrungsnoten

Arbeits- und Lernsituationen (ALS)
 

Prozesseinheiten (PE)

Qualifikationsgespräche mit Bildungsbericht

üK-Kompetenznachweise

Neu

 

Lerndokumentation

Schriftliche Lerndokumentation (LLD)

«Würdigungen»

Persönliches Portfolio

Handlungskompetenzraster (mit Praxisaufträgen)

Neu

 

Anschlussmöglichkeiten

BM2, Höhere Berufsbildung, FH

BM2, Höhere Berufsbildung, FH

Wie bisher

BiVo 2023 als Chance nutzen

Aus Sicht der Kommission Lernende bietet die BiVo 2023 die Möglichkeit, die Ausbildung in den Betrieben und in den überbetrieblichen Kursen zu optimieren. Hier gerade einige Ideen, wie das konkret erfolgen kann:

  • Engere Begleitung der Lernenden durch eine Bezugsperson über die ganze Lehrzeit
  • Individuelle Stärken der Lernenden bzw. die betrieblichen Möglichkeiten können durch die neu geschaffenen Wahlmöglichkeiten und Optionen besser berücksichtigt werden
  • Förderung des selbstgesteuerten Lernens durch die Lernenden, d.h. mehr Eigenverantwortung und Selbständigkeit
  • Die Ausbildung von Lernenden als erste Führungserfahrung für junge Mitarbeitende im Betrieb nutzen
  • Neue Abteilungen in die Ausbildung einbeziehen, aber auch weniger geeignete Abteilungen oder Berufsbildner/innen von dieser Aufgabe entlasten
  • Durch den Wegfall von Arbeits- und Lernsituationen, Prozesseinheiten sowie der Dokumentation der Leistungsziele (LLD) werden Lernende und Berufsbildner/innen entlastet
  • Das neue Instrument der Praxisaufträge schafft die Möglichkeit, neu «Praxisbildner/innen» in den Abteilungen einzusetzen, die weniger umfangreich auszubilden sind als die bisherigen Berufsbildner/innen
  • Innovative Modelle wie die Schaffung einer Lernenden-Abteilung oder Lernenden-Infodesk sind im Rahmen der Ausbildungsvorgaben gut realisierbar
  • Mehr Präsenz der Lernenden in den Betrieben durch die Reduktion der Anzahl Präsenztage in den überbetrieblichen Kursen von bisher 18 auf 11 Tage sowie Blended Learning-Angebote durch die ovap
  • Weniger umfangreiches Qualifikationsverfahren mit entsprechender zeitlicher Entlastung und dadurch Erhöhung des Stellenwertes der betrieblichen Ausbildung

In all diesen Themen werden wir die Lehrbetriebe unterstützen, denn eine fundierte, nachhaltige Lehrlingsausbildung ist unseres Erachtens eine zentrale Massnahme, um dem «Fachkräftemangel» entgegenzuwirken.

Wie ist der aktuelle Stand?

Zurzeit sind alle aktuellen Informationen zur neuen Bildungsverordnung 2023 (BiVo) auf der Webseite der SKKAB zu finden.

Die ov-ap schaltet im Extranet unter der Lasche "Informationen BiVo 2023" jeweils die neusten Informationen rund um die neue Bildungsverordnung auf. Sie finden dort auch eine Übersicht zu den nächsten Schritten und Projektmeilensteinen.

Ausserdem sind auf dieser Unterseite und in unseren BiVo-News (Info-Briefe) jeweils die aktuellsten Informationen zur bevorstehenden Reform zu finden.

BiVo Bereich Extranet

Rolle des VZGV

BiVo 2022 Rollen

Der VZGV hat in der «BiVo 2023 Kommunikation» eine unterstützende und begleitende Rolle. Die Allgemeine Information erfolgt daher zentral von der SKKAB aus, die ov-ap ist für die Kommunikation der Branche öffentliche Verwaltung verantwortlich und das SBFI ist als oberste Instanz auf Bundesebene für die Grundlegenden Entscheidungen zuständig.

Um als VZGV diese unterstützende Rolle wahrzunehmen, haben wir auf unserer Webseite diesen Bereich geschaffen, der weiterführende Links, Informationen und Erläuterungen enthält. Mit Hilfe dieser Erläuterungen sollen Informationen richtig eingeordnet und einfacher verstanden werden können.

Die bislang vorliegenden Informationen und Grundlagen zur neuen Bildungsverordnung (BiVo) 2023 sind auf der Seite der SKKAB oder dem ov-ap Extranet unter "Informationen BiVo 2023" zu finden.

Bei Fragen rund um die BiVo 2022/23 helfen wir natürlich jederzeit gerne weiter.

Rekrutierung Lernende Lehrbeginn 2023

Grundsatz / Zusammenfassung

Als VZGV empfehlen wir für den Lehrbeginn 2023 grundsätzlich eine sehr ähnliche Ausschreibung wie bisher. Allerdings sollten die Profile weggelassen werden und darauf hingewiesen werden, dass dann bei der Schulanmeldung ein Wahlpflichtbereich gewählt werden muss (Berufsmaturität ist nur mit dem Bereich «zweite Fremdsprache» gültig). Weitere detaillierte Informationen dazu in den nachfolgenden Absätzen.

Worauf ist bei der Selektion zu achten?

  • Es gibt keine Unterscheidung zwischen E- und B-Profil mehr. Die lehrbegleitende Berufsmaturität ist weiterhin möglich.
  • Das Niveau der zweiten Fremdsprache (im Kanton Zürich: Französisch) ist für die Bestimmung des Wahlpflichtbereichs relevant.
  • Die Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EBA» wird von der Branche ovap nicht angeboten. Betriebe, welche EBA-Lehrstellen anbieten, können diese Lernenden in der IGKG ausbilden.

Was ist bei Lehrvertragsabschluss neu zu regeln?

Es gibt keine zwingenden Ergänzungen, d.h. es müssen weder Wahlpflichtbereiche noch Optionen im Lehrvertrag geregelt werden.

Was ist bezüglich Optionen zu beachten?

  • Die Option wird spätestens am Ende des zweiten Ausbildungsjahres von den Lehrvertragsparteien bestimmt.
  • Es stehen folgende Optionen für das dritte Lehrjahr zur Auswahl (für öffentliche Verwaltungen im Kt. Zürich sind die Optionen «Kommunikation in der Fremdsprache» und «Technologie» voraussichtlich nicht geeignet):
    • «Kommunikation in der Landessprache»
    • «Kommunikation in der Fremdsprache»
    • «Finanzen»
    • «Technologie»
  • Die Wahl der Option richtet sich idealerweise nach der Abteilung, in der das letzte Ausbildungsjahr absolviert wird. Es werden 6 bis 12 Monate verlangt, um diese Kompetenzen im betrieblichen Umfeld aufzubauen.
  • Die Option «Technologie» ist für die lehrbegleitende Berufsmaturität nicht möglich.

Was ist bezüglich Wahlpflichtbereichen zu beachten?

  • Vor Beginn der Ausbildung wird in Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb ein Wahlpflichtbereich gewählt (Niveau siehe Beiblatt):
    • Wahlpflichtbereich «zweite Fremdsprache» (vertiefte mündliche und schriftliche Kenntnisse) oder
    • Wahlpflichtbereich «individuelle Projektarbeit» (mündliche Kommunikation und Erwerb kultureller Kompetenzen in einer zweiten Fremdsprache)
  • Die Berufsmaturität ist nur mit dem Bereich «zweite Fremdsprache» gültig.
  • Der Wahlpflichtbereich ist bei der Berufsfachschul-Anmeldung anzugeben.

Was ist bis zum Ausbildungsstart noch zu tun?

  • Bei den Berufsfachschulen abklären, welche Optionen dort angeboten werden.
  • Innerhalb des Lehrbetriebs abklären, welche Optionen angeboten werden können und ob diese Abteilung gemäss Rotationsplan im dritten Lehrjahr besucht werden kann.
    Hinweis:

Wie könnte ein neues Stelleninserat für die Lehrstelle aussehen?

Ausserdem findet ihr hier noch weitere Informationen zu den «Bedingungen der Optionen und Niveaus Wahlpflichtbereiche».

Merkblätter SKKAB

Die SKKAB hat die allgemeinen Änderungen im nachfolgenden Dokument zusammengestellt. Ausserdem sind nachfolgend auch ein Anforderungsprofil sowohl für Lernende wie auch Lehrbetriebe zu finden. Gleicht dieses am besten mit den eigenen Anforderungen ab:

 

Empfehlung zum Zeitpunkt der Lehrstellenvergabe

Neue Ausbildungsinstrumente

Die Ausbildung im Betrieb ist und bleibt nach wie vor der wichtigste Lernort. Dort eignen sich die Lernenden die nötigen Handlungskompetenzen für die Zukunft an.

Nachfolgend stellen wir euch daher die folgenden neuen betrieblichen Ausbildungsinstrumente vor:

  • Persönliches Portfolio (Online-Lerndokumentation)
  • Praxisaufträge
  • Handlungskompetenzraster
  • Qualifikationsgespräch und Bildungsbericht
  • Betrieblicher Kompetenznachweis
  • üK-Kompetenznachweise

Ausserdem geben wir euch bereits einen Ausblick, wie sich die Noten des Qualifikationsverfahrens zusammensetzen werden.

Persönliches Portfolio (Online-Lerndokumentation)

Die Lernenden führen während ihrer Lehrzeit eine Lerndokumentation auf dem Extranet in Form eines persönlichen Portfolios. Die Online-Lerndokumentation beinhaltet alle Praxisaufträge mit Dokumentationen, alle Kompetenzraster, Zertifikate und Zeugnisse sowie die Dokumentation von besonderen Projekten. Die Berufsbildenden haben Einsicht in gewisse Bereiche, wie z.B. die Bearbeitung der Praxisaufträge. Die Lernenden können zudem Dritten Einsicht auf gewisse Bereiche über einen definierten Zeitraum geben. Das persönliche Portfolio dient als Instrument zur Überprüfung der Leistungen und der Entwicklung der Lernenden (Ausbildungskontrolle). Ausserdem macht es die Kompetenzentwicklung sichtbar. Für die Lernenden ist es ein Nachschlagewerk und ein Instrument für die Reflexion und Standortbestimmung. Die Berufsbildenden begleiten die Lernenden beim Führen der Lerndokumentation, um den Bildungsverlauf und das persönliche Engagement der Lernenden zu sehen. Nicht zuletzt dient das persönliche Portfolie als Referenz für die Qualifikationsgespräche und somit für die Erteilung der betrieblichen Erfahrungsnoten. Weitere Details zur Umsetzung des persönlichen Portfolios folgen im Januar 2023 via E-Learning im Extranet.

Praxisaufträge

Die Handlungskompetenzen werden im Rahmen von Praxisaufträgen erarbeitet. Die Praxisaufträge bilden praktische Aufträge aus dem kaufmännischen Arbeitsalltag auf einer Verwaltung ab und enthalten mehrere Teilaufgaben. Die Berufsbildenden initiieren die Praxisaufträge gemäss Planung und legen die Rahmenbedingungen fest (Abgabezeitpunkt, Vorgehen bei Fragen usw.). Die Lernenden führen die Praxisaufträge anschliessend selbständig aus und dokumentieren diese im persönlichen Portfolio (Online-Lerndokumentation). Die Berufsbildenden coachen die Lernenden dabei und geben regelmässig Rückmeldung zur Umsetzung und zu den Resultaten, um eine Kompetenzentwicklung zu ermöglichen. Mithilfe von Kompetenzrastern werden die Praxisaufträge schlussendlich validiert und die Kompetenzentwicklung festgehalten. Die Praxisaufträge sind verbindlich, sie werden nicht benotet und können durch die Lernenden wiederholt werden.

Handlungskompetenzraster

Mithilfe der Kompetenzraster wird anhand von Leitfragen und einzelnen Kompetenzkriterien eine Selbst- und Fremdeinschätzung vorgenommen. Ziel davon ist es, die Kompetenzentwicklung sowie die Fortschritte der Lernenden aufzuzeigen. Sobald die Lernenden alle Praxisaufträge, welche zu einem Kompetenzraster gehören, erarbeitet haben, schätzen sie ihren Kompetenzstand ein (Selbsteinschätzung). Die begleitenden Berufsbildenden sowie weitere in die Ausbildung der Lernenden involvierte Personen nehmen unabhängig von den Lernenden ebenfalls eine Einschätzung der Kompetenzen der Lernenden vor (Fremdeinschätzung). Die Lernenden und die Berufsbildenden arbeiten mit den gleichen Kompetenzrastern. Die Lernenden erhalten die Fremdeinschätzung ebenfalls und können sie mit der Selbsteinschätzung vergleichen. Dieser Vergleich ist anschliessend Teil des Qualifikationsgesprächs.

Qualifikationsgespräch und Bildungsbericht

Auf Basis der Praxisaufträge, des Kompetenzrasters sowie der Einschätzungen und Rückmeldungen aus dem Arbeitsalltag wird pro Semester ein Qualifikationsgespräch geführt. Dies ist ein gemeinsames Gespräch zwischen der/dem Lernenden und der/dem Berufsbildner/in über den Kompetenzstand und die Leistungen. Das Qualifikationsgespräch beleuchtet Stärken und Optimierungspotenzial in einer konstruktiven Form. Ausserdem ermöglicht es, zielgerichtet Entwicklungsmassnahmen zu vereinbaren und diese gleichzeitig im Bildungsbericht für das nächste Semester festzuhalten. Die Ergebnisse des Qualifikationsgespräches werden im Bildungsbericht festgehalten. Ausserdem werden darin die im Qualifikationsgespräch definierten Entwicklungsziele verbindlich festgelegt. Der Bildungsbericht muss bei Bedarf oder Verlangen den kantonalen Behörden vorgelegt werden.

Betrieblicher Kompetenznachweis (Erfahrungsnote)

Die Lernenden erhalten am Ende von jedem Semester einen betrieblichen Kompetenznachweis mit einer Erfahrungsnote, die letztlich ins Qualifikationsverfahren einfliesst. Die Bewertung erfolgt anhand eines standardisierten Bewerbungsrasters mit vorgegebenen Leitfragen und Bewertungskriterien. Beobachtungen zu den Bewertungen müssen konkret und nachvollziehbar dokumentiert und begründet werden. Die Gesamtanzahl der Punkte führt zu einer entsprechenden Note.

üK-Kompetenznachweise

Die Erfahrungsnote aus den überbetrieblichen Kursen resultiert aus zwei üK-Kompetenznachweise. Ab der BiVo 2023 wird es im Gegenzug keine Prozesseinheiten mehr geben. Der Betrieb wird dadurch entlastet, weil die entsprechenden Bewertungen und der Erarbeitungsprozess wegfallen. Bei den üK-Kompetenznachweisen handelt es sich um Tests zur Sicherung des Wissens aus den überbetrieblichen Kursen. Diese beiden üK-Kompetenznachweise sind Bestandteil der betrieblichen Erfahrungsnoten.

Wie setzt sich die neue QV-Note zusammen?

Das neue Qualifikationsverfahren (QV) setzt sich aus folgenden drei Teilen zusammen:

  • Erfahrungsnoten (40%)
  • Praktische Arbeit (betriebliches QV, 30%)
  • Abschlussprüfungen Berufsfachschule (30%)

 

Erfahrungsnoten (40%)

Betrieb (25%)

ÜK (25%)

Berufsfachschule (50%)

Betriebliche Kompetenznachweise (1-6)

Überbetriebliche Kompetenznachweise (1-2)

Semesterzeugnisse (1-6)

Praktische Arbeit (30%)

Dieser Qualifikationsbereich wird in Form einer branchenspezifischen Fallarbeit geprüft. Details dazu folgen seitens der ov-ap noch. Die Praktische Arbeit ist eine Fallnote, d.h. es muss mindestens eine Bewertung von 4.0 erreicht werden, ansonsten gilt das QV als nicht bestanden.

Abschlussprüfung Berufsfachschule - Berufskenntnisse und Allgemeinbildung (30%)

Handlungskompetenzbereich A

30 Min
mündlich

Präsentation und Anwendung

20%

Handlungskompetenzbereich B

75 Min
schriftlich

Fallarbeit mit Teilaufgaben

20%

Handlungskompetenzbereich C

75 Min
schriftlich

Handlungssimulationen
(+Fremdsprache)

20%

Handlungskompetenzbereich D

30 Min.
mündlich

Rollenspiele und Anwendung
(+ Fremdsprache)

20%

Handlungskompetenzbereich E

75 Min.
schriftlich

Fallarbeit mit Teilaufgaben

20%