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Willkommen auf der Website des VZGV Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute

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Mitgliederversammlung VZGV

29.06.2021, 13:30 - 16:00

 

Hinweise zur elektronischen Mitgliederversammlung 2021

Die Mitgliederversammlung des VZGV vom 29. Juni 2021 findet gestützt auf die Verordnung des Bundesrates vom 19. Juni 2020 (COVID-19-Verordnung 3) Artikel 27 wieder in elektronischer Form statt.

Traktandiert sind folgende Geschäfte:

1.    Genehmigung Protokoll Mitgliederversammlung November 2020 (Beilage 1)
2.    Genehmigung der Rechnung 2020 (Jahersbericht inkl. Rechnung Beilage 2 und Kommentar Beilage 3)
3.    Antrag Ergänzung Gemeindekampagne mit Imagefilm VZGV (Beilage 4)

Zur Ausübung der Mitgliederrechte resp. zur Beschlussfassung über die traktandierten Geschäfte ist folgendes Verfahren vorgesehen:
•    Die Mitglieder erhalten bis zum 23. Juni Gelegenheit, auf dem elektronischen Weg Fragen zu den Geschäften zu stellen.
•    Die Antworten auf die Fragen werden allen teilnehmenden Mitgliedern im Rahmen der elektronischen Umfrage offengelegt.
•    Für die Umfrage steht ein Zeitfenster vom 28. Juni bis zum 30. Juni zur Verfügung.
•    Die stimmberechtigten Mitglieder erhalten am 28. Juni einen individuellen Link mit Zugang zur Umfrage.

 

Rechliche Informationen

Gemäss COVID-19-Verordnung 3 (Stand am 15. April 2021) können Versammlungen bis Ende 2021 weiterhin auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form durchgeführt werden.

Art. 27
Versammlungen von Gesellschaften

1 Bei Versammlungen von Gesellschaften kann der Veranstalter ungeachtet der voraussichtlichen Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer und ohne Einhaltung der Einladungsfrist anordnen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Rechte ausschliesslich ausüben können:
a. auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form; oder
b. durch einen vom Veranstalter bezeichneten unabhängigen Stimmrechtvertreter.

2 Der Veranstalter entscheidet während der Frist gemäss Artikel 29 Absatz 4. Die Anordnung muss spätestens vier Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt oder elektronisch veröffentlicht werden.