Hinweise zur elektronischen Mitgliederversammlung 2021
Die Mitgliederversammlung des VZGV vom 29. Juni 2021 findet gestützt auf die Verordnung des Bundesrates vom 19. Juni 2020 (COVID-19-Verordnung 3) Artikel 27 wieder in elektronischer Form statt.
Traktandiert sind folgende Geschäfte:
1. Genehmigung Protokoll Mitgliederversammlung November 2020 (Beilage 1)
2. Genehmigung der Rechnung 2020 (Jahersbericht inkl. Rechnung Beilage 2 und Kommentar Beilage 3)
3. Antrag Ergänzung Gemeindekampagne mit Imagefilm VZGV (Beilage 4)
Zur Ausübung der Mitgliederrechte resp. zur Beschlussfassung über die traktandierten Geschäfte ist folgendes Verfahren vorgesehen:
• Die Mitglieder erhalten bis zum 23. Juni Gelegenheit, auf dem elektronischen Weg Fragen zu den Geschäften zu stellen.
• Die Antworten auf die Fragen werden allen teilnehmenden Mitgliedern im Rahmen der elektronischen Umfrage offengelegt.
• Für die Umfrage steht ein Zeitfenster vom 28. Juni bis zum 30. Juni zur Verfügung.
• Die stimmberechtigten Mitglieder erhalten am 28. Juni einen individuellen Link mit Zugang zur Umfrage.
Rechliche Informationen
Gemäss COVID-19-Verordnung 3 (Stand am 15. April 2021) können Versammlungen bis Ende 2021 weiterhin auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form durchgeführt werden.
Art. 27
Versammlungen von Gesellschaften
1 Bei Versammlungen von Gesellschaften kann der Veranstalter ungeachtet der voraussichtlichen Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer und ohne Einhaltung der Einladungsfrist anordnen, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Rechte ausschliesslich ausüben können:
a. auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form; oder
b. durch einen vom Veranstalter bezeichneten unabhängigen Stimmrechtvertreter.
2 Der Veranstalter entscheidet während der Frist gemäss Artikel 29 Absatz 4. Die Anordnung muss spätestens vier Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt oder elektronisch veröffentlicht werden.