Ausgangslage
Frau und Mann haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Per 1. Juli 2020 trat die auf 12 Jahre befristete Änderung des Gleichstellungsgesetzes betreffend Durchsetzung der Lohngleichheit in Kraft. Dieses verpflichtet Betriebe ab 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Die Analysen sollen dabei helfen, die im Gleichstellungsgesetz vorgeschriebene Lohngleichheit umzusetzen und Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts zu verhindern.
Ziel
Ziel

Die Gleichstellung und Chancengleichheit von Frau und Mann ist dem VZGV als zukunftsorientierter und attraktiver Branchenverband sehr wichtig. Daher soll durch den VZGV ein Branchenweiter Vergleich dieser Lohngleichheitsanalysen erstellt werden. Dadurch soll nicht nur die Vorbildwirkung der öffentlichen Verwaltungen verstärkt und gefördert werden, sondern auch die Wichtigkeit des Themas unterstrichen werden.
Die Eckdaten der Gemeinde- und Stadtverwaltungen wurden anhand einer kurzen Umfrage ermittelt. Welche Betriebe an der Analyse mitgemacht haben sehe Sie nachfolgend:
- Adliswil
- Benken
- Berg am Irchel
- Bülach
- Dietlikon
- Egg
- Eglisau
- Erlenbach
- Fällanden
- Feuerthalen
- Hettlingen
- Hinwil
- Kilchberg ZH
- Langnau am Albis
- Männedorf
- Marthalen
- Meilen
- Neftenbach
- Oberrieden
- Opfikon
- Ossingen
- Pfäffikon ZH
- Regensdorf
- Richterswil
- Schöfflisdorf
- Seuzach
- Thalwil
- Turbenthal
- Wald
- Wallisellen
- Wangen-Brüttisellen
- Weiach
- Wil ZH
- Zollikon