Bezeichnung
Vernehmlassung Informationssicherheitsverordnung
Absender
Finanzdirektion Kanton Zürich
Eingang
Frist
Entwurf
Entscheid Vorstand
Stellungnahme
Ja
Zuständig
FaGS
Bemerkungen
Gemeinden sind nicht zur Vernehmlassung eingeladen, jedoch GPV, IG ICT, VZS, VZE, Städte Zürich und Winterthur