Vergleich Lohngleichheitsanalysen
Frau und Mann haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Per 1. Juli 2020 trat die auf 12 Jahre befristete Änderung des Gleichstellungsgesetzes betreffend Durchsetzung der Lohngleichheit in Kraft. Dieses verpflichtet Betriebe ab 100 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Die Analysen sollen dabei helfen, die im Gleichstellungsgesetz vorgeschriebene Lohngleichheit umzusetzen und Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts zu verhindern. Der VZGV hat diesbezüglich eine Übersicht erstellt. Alle weiteren Informationen sind hier zu finden.