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Willkommen auf der Website des VZGV Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute

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Checklisten

Schritte der Umsetzung/Checklisten

Wenn sich die zukünftigen Partner einer Zusammenarbeit grundsätzlich einig sind, gilt es für die konkrete Umsetzung vieles zu bedenken und in die Wege zu leiten. Je nach Zusammenarbeitsform umfasst der Prozess politische Meinungsbildung und Entscheide, Kommunikation intern und extern, Erarbeiten von Rechtsgrundlagen, Vorprüfen der Rechtsgrundlagen, Abklärungen zu finanziellen und personellen Auswirkungen, Grundbuchgeschäfte, Handelsregisteranmeldungen etc.

Die Checklisten helfen dabei, dass möglichst kein Schritt vergessen geht, dass der Zeitbedarf für die Umsetzung realistisch geplant wird und der Aufwand insgesamt abgeschätzt werden kann. Die Kenntnis von Aufwand und «To-Dos» kann auch helfen, eine Entscheidung zwischen zwei (bis auf den Aufwand) nahezu identischen Lösungen zu treffen.

Generell gilt: Der Weg zur Zusammenarbeit kann bei den langfristigen Lösungen ein längerer sein. Damit die Zusammenarbeit möglichst reibungslos aufgenommen werden kann, sind zunächst die Abläufe der gemeinsam zu erfüllenden oder zu übernehmenden Arbeiten darzustellen und es ist zu klären, ab und bis zu welchem Punkt sie neu in Zusammenarbeit erledigt werden. Aufwändige Vorbereitungsarbeiten sind weiter einzuberechnen im Zusammenhang mit dem Personal, bei Übertragung von Personal speziell Pensionskassenfragen/-ansprüche, Gewährleistungen aller Art, bei allfälligen Kündigungen im Speziellen die Erarbeitung eines Sozialplans unter Einbezug der Personalverbände oder Abfindungen. Zeitaufwändig sind auch Grundstücksgeschäfte inkl. Übertragung von Dienstbarkeiten und die Abklärungen zur Übertragung von Daten und/oder IT-Leistungen.

Vorlagen, Merkblätter, Leitfäden

Jegliche Art der Zusammenarbeit muss rechtsverbindlich geregelt werden. Muster helfen dabei, schon Bewährtes aufzunehmen und nutzen zu können. Leitfäden unterstützen die Erarbeitung der Rechtsgrundlage mit wichtigen Hinweisen.

Vorlagen und Leitfäden Kanton 

Für einen Teil der im Gemeindegesetz grundsätzlich geregelten Zusammenarbeitsformen stellt der Kanton, genauer das Gemeindeamt, Muster und Leitfäden bzw. Merkblätter zur Verfügung.

Derzeit aufgeschaltet sind:

Zur Planung der allenfalls notwendigen Abstimmungen:

https://www.zh.ch/de/politik-staat/wahlen-abstimmungen/logistik-wahlen-abstimmungen.html

https://www.zh.ch/de/politik-staat/wahlen-abstimmungen/gemeindeabstimmungen.html

Informationsplattform ZH-Gemeinden (VZGV und Gemeindeamt)

Für einige der Zusammenarbeitsformen, zu welchen keine kantonalen Vorlagen geschaffen wurden, haben diverse Gemeinden auf der Informationsplattform ZH-Gemeinden Beispiele zusammengetragen, die sich bewährt haben. Diese Formen der Zusammenarbeit müssen teilweise nicht von Regierungsrat genehmigt werden. Auf https://www.vzgv.ch/dienstleistungen/informationsplattform-zh-gemeinden bzw. im Teamraum (wenn log-in gemacht ist) finden sich u.a. Beispiele zu

  • Leistungsvereinbarungen / Aufträge von einer Gemeinde an eine andere
  • Anschlussverträge
  • Zusammenarbeitsverträge
  • Anstaltsverträge

Die Verträge mit zusätzlichen Unterlagen werden von den Gemeinden eingereicht und vom Gemeindeamt geprüft, bevor sie in die Sammlung aufgenommen wurden. Damit sind sie einer Qualitätskontrolle unterstellt. Die Plattform lebt von neuen Dokumenten, die von Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Die Plattform verfügt über eine sogenannte «Buchstruktur» mit einem Inhaltsverzeichnis, das sich an einem einfach gegliederten standardisierten Archivplan einer Gemeinde orientiert. Ausserdem verfügt die Plattform über eine Suchfunktion, über welche nach Sachgebieten oder Rechtsformen gesucht werden kann. Weil die Beispiele nicht anonymisiert sind, kann auch mit den Zuständigen in den Gemeinden zum Informationsaustausch Kontakt aufgenommen werden.