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Willkommen auf der Website des VZGV Verein Zürcher Gemeindeschreiber und Verwaltungsfachleute

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Beispiele

Altersberatungsstelle Bassersdorf und Brütten – Vorerst zeitlich befristete Zusammenarbeit (Pilotprojekt) auf Basis eines befristeten Dienstleistungsvertrags (inkl. Verlängerung Befristung auf eineinhalb Jahre)

Inhalt der Zusammenarbeit: Professionelles Beratungsangebot für Bewohner/innen 70plus von Brütten durch die Altersberatungsstelle Bassersdorf. Die Beratung unterstützt eine möglichst autonome Lebensführung. Zur Dienstleistung gehören:

  • Informationen über ambulante und stationäre Dienstleistungen und deren Finanzierung
  • Vermittlung von passgenauen Unterstützungs- und Entlastungsangeboten im ambulanten und (teil-) stationären Bereich
  • Informationen zur Pflegefinanzierung und zu Sozialversicherungsleistungen sowie subsidiär administrative Hilfe beim Ausfüllen entsprechender Gesuche und Formulare
  • Information und Beratung über passende Pflegeeinrichtungen, Anmeldung und Einholen von Arztberichten, Sicherstellung der Kostengutsprache durch Leistungserbringer, Beratungen zur finanziellen Sicherheit im Alter

Ziele / Nutzen der Zusammenarbeit:

  • Den Seniorinnen und Senioren sowie ihren Angehörigen aus Brütten steht eine fachkompetente und lebenserfahrene Beratungsperson zur Seite.
  • In den veranschlagten Kosten sind sämtliche übergeordnete Vollkosten (Versicherungen, Altersvor-sorge, Ferienentschädigung, Infrastruktur, IT usw.) abgegolten.
  • Die Fachstelle für Altersfragen ist lokal und regional mit den Akteuren im Bereich Alter und Gesundheit bereits vernetzt, pflegt eine gute Zusammenarbeit und geniesst ein hohes Ansehen.
  • Die Zusammenarbeit wird am Ende der Pilotphase evaluiert, basierend auf diesen Erkenntnissen kann allenfalls eine längerdauernde Zusammenarbeit vereinbart werden.

Prozess zum Aufbau der Zusammenarbeit:

  • Kontaktaufnahme durch Brütten, weil die Kapazitäten in der Gemeinde nicht (mehr) zur Verfügung standen und eine zusätzliche Teilzeitanstellung mit dem ausgegebenen Umständen geringen Pensum nicht die nötige Expertise bringen würde.
  • Vollkostenrechnung seitens Bassersdorf (Lohnkosten inkl. Sozialabgaben, IT-Kosten, Arbeitsplatzkosten für Miete, Mobiliar, Reinigung, Overheadkosten für Administration, HR, und Führung)
  • Gemeinsame Definition der Leistungen
  • Einbezug operative Ebene, zeitnahe Kommunikation zur politischen Ebene, mehrfache Information der Bevölkerung 
  • Von der ersten Anfrage bis zur Eröffnung der Altersberatung in Brütten dauerte es 4 Monate.

Kosten der Zusammenarbeit:

  • Verrechnung der Kosten nach effektivem Aufwand mittels pauschalem Stundensatz nach Vollkostenrechnung (siehe oben)
  • Brütten trägt das Risiko für das reservierte Zeitkontingent. Wird das monatliche Zeitkontingent überschritten, wird der Mehraufwand separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt

Dokumente/Unterlagen:

  • Dienstleistungsofferte mit Beschreibung der Dienstleistungen sowie den Aufgaben der Gemeinden
  • Gemeinderatsbeschlüsse zur Annahme (und später zur Verlängerung der Pilotphase)

Bauamt (Höri geführt durch Bülach) – Zusammenarbeit auf der Basis eines Anschlussvertrags

Inhalt der Zusammenarbeit: Abdeckung sämtlicher Aufgaben in den Bereichen Planung sowie Hoch- und Tiefbau (inkl. personalrechtliche Aufgaben und Verantwortung für Infrastruktur), mit Ausnahme von (hoheitlichen) Entscheiden. Sie werden durch die Anschlussgemeinde gefällt (Gemeinderat, Gemeindeversammlung oder Urne, je nach Zuständigkeit). Dadurch werden die Gemeindeautonomie und die politischen Kompetenzen der Anschlussgemeinde gewahrt.

Ziele der Zusammenarbeit:

  • Sicherstellung und Erhöhung der Qualität durch gegenseitigen Austausch im Team (Professionalisierung)
  • Sicherung von Wissen, Schaffen von Stellvertretungen
  • Übernahme von Kernaufgaben durch die Verwaltung
  • Erhalten der politischen Kompetenzen der Anschlussgemeinde.

Prozess zum Aufbau der Zusammenarbeit:

  • Anfrage ging von der Anschlussgemeinde aus, Zusammenarbeit war schon in anderen Fachbereichen vorhanden
  • Von der ersten Anfrage bis zum Go-Life-Zeitpunkt dauerte es 25 Monate
    • Von Anfrage bis Projektauftrag und Kreditgenehmigung externe Begleitung 4 Monate
    • von Projektauftrag bis Genehmigung in beiden Gemeinden 15 Monate
    • von Start Umsetzungsphase bis Start Zusammenarbeit 6 Monate

Kosten der Zusammenarbeit:

  • Verrechnung der Kosten nach effektivem Aufwand mittels pauschalem Stundensatz nach Vollkostenrechnung
  • Kosten beauftragter Dritter werden direkt durch die Anschlussgemeinde bezahlt
  • Initialkosten wurden von der Vertragsgemeine bezahlt, bei der sie anfielen

Dokumente/Unterlagen:

  • Anschlussvertrag (Zweck, Organisation, Führung und Arbeitsweise, Personalrechtliches, Datenschutz, Kosten, Kündigungsklausel)
  • Leistungskatalog = Ergänzung zu Anschlussvertrag in Kompetenz der Exekutive (Definition Qualitätsmerkmale, Grundhaltung zum Dienstleistungsverhältnis, Definition der Dienstleistungen pro Bereich, geschätzte Planstunden pro Bereich)
  • Umsetzungspapier (Datenhaltung, Schriftverkehr, Delegationen, Rapportierung)
  • To-Do-Liste zur operativen Umsetzung mit klaren Zuständigkeiten und Fristen (Zugriffe auf EDV-Systeme, Organisatorisches, Kommunikation, Prozessdefinitionen, Personelles, Umzug)

Vernetzung zum Thema Pflegefinanzierung – niederschwelliger Aufbau eines Netzwerks ohne vertragliche Regelung

Ziel und Inhalt der Zusammenarbeit:

  • Lernen von erfahrenen Fachpersonen und Austausch mit ihnen
  • Ausbau des Netzwerks
  • Kontinuität des Austauschs

Prozess zum Aufbau der Zusammenarbeit:

  • Konkrete Fragstellung an (schon bekannten) Fachpersonen
    • aus Gemeindeverwaltungen
    • aus Alters- und Pflegeinstitutionen
    • aus gemeinsam besuchten Kursen
  • Gezielte Kontaktaufnahme mit Fachpersonen aus
    • Institutionen (hier konkret auch Kirchen)
    • Fachverbänden (z.B. Pro Senectute)
  • Teilnahme an Erfahrungsaustausch (ERFA Gruppe Winterthur, Netzwerk Case Management)
  • Regelmässige Kursbesuche, Besuche der Wiederholungskurse
  • Mitgliedschaften Fachgremien (hier Gesundheitskonferenz Kanton Zürich)